Preise

Faire Preise für gute 24-Stunden-Betreuung – transparent erklärt.

Keine Überraschungen - volle Kostentransparenz

Für einen echten Kostenvergleich rechnen wir mit 30,4 Tagen pro Monat (Jahresdurchschnitt). Manche Anbieter bezeichnen die Kosten für 28 Tage als „monatlich“ – das ist nicht vergleichbar. Bei uns siehst du die effektiven Monatskosten.

Preisliste

(Stand: Jänner 2026)

Betreuungskosten (€/Tag)*

Pflegestufe 1-3

80,-

Pflegestufe 4

85,-

Pflegestufe 5

90,-

Pflegestufe 6

95,-

Pflegestufe 7

a.A. 

(Auf Anfrage)

Die Preise beziehen sich auf eine unbefristete Betreuungsdauer (4-wöchiger Turnus), eine zu betreuende Person und Betreuungskräfte mit Deutschkenntnissen die in den meisten Fällen bereits ausreichend sind. Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskräfte sind im Tagessatz enthalten.

Zulagen (€/Tag)*

eine weitere zu versorgende Person

ab 6,- 

eine weitere zu betreuende Person

ab 10,- 

fortgeschrittene Deutschkenntnisse

6,- 

diplomierte Krankenpflegekraft

a.A.

Pauschale bei befristeter Betreuungsdauer

2 Wochen

250,- (einmalig)

3 Wochen

125,- (einmalig)

4 Wochen

0,-

Transportkosten (An- & Abreise)

Steiermark*

200,- (pauschal)

Wien

200,- (pauschal)

Niederösterreich*

200,- (pauschal)

Kärnten*

220,- (pauschal)

Für sehr entlegene Gebiete – wie zum Beispiel die Obersteiermark (Bezirk Liezen) oder Oberkärnten – wird ein pauschaler Zuschlag von € 20,- berechnet.

Die selbständigen Personenbetreuer:innen unterliegen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus.

Agenturpreise

Vermittlungshonorar

einmalig bei befristeter 

Betreuungsdauer (2-4 Wochen)

300,- 

Umwandlungsgebühr

Servicepauschale

einmalig bei Umwandlung 

von befristet auf unbefristet

200,- 

monatlich

120,- 

Die Agenturleistungen werden gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) erbracht. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.

Wie berechnen sich die Gesamtkosten?

Die monatlichen Gesamtkosten ergeben sich aus:

 

1.  Tägliche Betreuungskosten × 30,4 Tage (durchschnittliche Monatsberechnung)

 

2.  Transportkosten (An- und Abreise der Betreuungskraft pro Turnus)

 

3.  Servicepauschale der Agentur (monatlich)


 Abzüglich:

 

 Pflegegeld (je nach Pflegestufe) und Zuschuss des Sozialministeriumservice (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind)

Gerne berechnen wir Ihnen die voraussichtlichen Gesamtkosten transparent und unverbindlich 

im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Preisbeispiel

82-jähriger Mann, Pflegestufe 3, zwei engagierte Betreuungskräfte im vierwöchigen Wechsel, Steiermark.

Betreuungskosten:

Kosten für 1 Monat (30,4 Tage)

€ 2.432,00 (€ 80 x 30,4)

+ Transport (pauschal Steiermark): 

€ 200,00

+ Servicepauschale: 

€ 120,00

Zwischensumme:

€ 2.752,00

- Pflegegeld (Stufe 3):

€ 592,60

– Zuschuss Sozialministeriumservice: 

€ 800,00*

GESAMTKOSTEN: 

€ 1.359,40

*Voraussetzungen u. a.: Einkommen < € 2.500, Pflegestufe ≥ 3, Notwendigkeit einer 24h-Betreuung usw.

Höhe des Pflegegeldes (Österreich)

Pflegestufen und Pflegebedarf in Stunden pro Monat

Das Pflegegeld wird je nach Pflegestufe gewährt (7 Stufen). Es wird 12× jährlich ausbezahlt, ohne Lohnsteuer/KV-Beitrag. Bei Spitals-/Kuraufenthalt ruht die Leistung ab dem 2. Tag (Ausnahmen möglich).

Pflegestufe 1 - Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden

€ 206,20

Pflegestufe 2 - Pflegeaufwand mehr als 95 Stunden

€ 380,30

Pflegestufe 3 - Pflegeaufwand mehr als 120 Stunden

€ 592,60

Pflegestufe 4 - Pflegeaufwand mehr als 160 Stunden

€ 888,50

Pflegestufe 5 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegebedarf

€ 1.206,90

Pflegestufe 6 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden +zeitlich unkoordinierbare Betreuung

€ 1.685,40

Pflegestufe 7 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit

€ 2.214,80

Stand: 01.01.2026

FAQ kurz

Wie schnell kann die Betreuung starten?

Typisch innerhalb einer Woche – in dringenden Fällen schneller.
 

Sind die Preise fix?

Sie basieren auf Bedarf & Profil der Betreuungskraft; wir erstellen vorab ein transparentes Angebot. 

Unterstützt ihr bei Förderungen?

Ja, wir helfen beim Ansuchen um Zuschuss beim Sozialministeriumservice & Unterlagen 

Warum wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen?

Unsere Agentur sowie die selbständigen Personenbetreuer:innen arbeiten im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer verrechnet oder ausgewiesen wird.

 

Für Sie hat das einen klaren Vorteil:
Die angegebenen Preise sind Endpreise – es kommen keine zusätzlichen Steuern oder versteckten Kosten hinzu.

 

Transparenz und Kostensicherheit stehen bei uns an erster Stelle.

Lassen Sie uns Ihre Situation besprechen – die Erstberatung ist kostenlos.

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Fionitas-Pflege

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Kontakt

Fionitas e.U.

Petrifelderstraße 77b

8041 Graz

 

Mobil: +43 660 560 3360
E-Mail: office@fionitas-pflege.at

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