Preise
Faire Preise für gute 24-Stunden-Betreuung – transparent erklärt.
Keine Überraschungen - volle Kostentransparenz
Für einen echten Kostenvergleich rechnen wir mit 30,4 Tagen pro Monat (Jahresdurchschnitt). Manche Anbieter bezeichnen die Kosten für 28 Tage als „monatlich“ – das ist nicht vergleichbar. Bei uns siehst du die effektiven Monatskosten.
Preisliste
(Stand: Jänner 2026)
Betreuungskosten (€/Tag)*
Pflegestufe 1-3
80,-
Pflegestufe 4
85,-
Pflegestufe 5
90,-
Pflegestufe 6
95,-
Pflegestufe 7
a.A.
(Auf Anfrage)
Die Preise beziehen sich auf eine unbefristete Betreuungsdauer (4-wöchiger Turnus), eine zu betreuende Person und Betreuungskräfte mit Deutschkenntnissen die in den meisten Fällen bereits ausreichend sind. Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskräfte sind im Tagessatz enthalten.
Zulagen (€/Tag)*
eine weitere zu versorgende Person
ab 6,-
eine weitere zu betreuende Person
ab 10,-
fortgeschrittene Deutschkenntnisse
6,-
diplomierte Krankenpflegekraft
a.A.
Pauschale bei befristeter Betreuungsdauer
2 Wochen
250,- (einmalig)
3 Wochen
125,- (einmalig)
4 Wochen
0,-
Transportkosten (An- & Abreise)
Steiermark*
200,- (pauschal)
Wien
200,- (pauschal)
Niederösterreich*
200,- (pauschal)
Kärnten*
220,- (pauschal)
Für sehr entlegene Gebiete – wie zum Beispiel die Obersteiermark (Bezirk Liezen) oder Oberkärnten – wird ein pauschaler Zuschlag von € 20,- berechnet.
Die selbständigen Personenbetreuer:innen unterliegen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus.
Agenturpreise
Vermittlungshonorar
einmalig bei befristeter
Betreuungsdauer (2-4 Wochen)
300,-
Umwandlungsgebühr
Servicepauschale
einmalig bei Umwandlung
von befristet auf unbefristet
200,-
monatlich
120,-
Die Agenturleistungen werden gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) erbracht. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.
Wie berechnen sich die Gesamtkosten?
Die monatlichen Gesamtkosten ergeben sich aus:
1. Tägliche Betreuungskosten × 30,4 Tage (durchschnittliche Monatsberechnung)
2. Transportkosten (An- und Abreise der Betreuungskraft pro Turnus)
3. Servicepauschale der Agentur (monatlich)
Abzüglich:
Pflegegeld (je nach Pflegestufe) und Zuschuss des Sozialministeriumservice (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind)
Gerne berechnen wir Ihnen die voraussichtlichen Gesamtkosten transparent und unverbindlich
im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Preisbeispiel
82-jähriger Mann, Pflegestufe 3, zwei engagierte Betreuungskräfte im vierwöchigen Wechsel, Steiermark.
Betreuungskosten:
Kosten für 1 Monat (30,4 Tage)
€ 2.432,00 (€ 80 x 30,4)
+ Transport (pauschal Steiermark):
€ 200,00
+ Servicepauschale:
€ 120,00
Zwischensumme:
€ 2.752,00
- Pflegegeld (Stufe 3):
€ 592,60
– Zuschuss Sozialministeriumservice:
€ 800,00*
GESAMTKOSTEN:
€ 1.359,40
*Voraussetzungen u. a.: Einkommen < € 2.500, Pflegestufe ≥ 3, Notwendigkeit einer 24h-Betreuung usw.
Höhe des Pflegegeldes (Österreich)
Pflegestufen und Pflegebedarf in Stunden pro Monat
Das Pflegegeld wird je nach Pflegestufe gewährt (7 Stufen). Es wird 12× jährlich ausbezahlt, ohne Lohnsteuer/KV-Beitrag. Bei Spitals-/Kuraufenthalt ruht die Leistung ab dem 2. Tag (Ausnahmen möglich).
Pflegestufe 1 - Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden
€ 206,20
Pflegestufe 2 - Pflegeaufwand mehr als 95 Stunden
€ 380,30
Pflegestufe 3 - Pflegeaufwand mehr als 120 Stunden
€ 592,60
Pflegestufe 4 - Pflegeaufwand mehr als 160 Stunden
€ 888,50
Pflegestufe 5 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegebedarf
€ 1.206,90
Pflegestufe 6 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden +zeitlich unkoordinierbare Betreuung
€ 1.685,40
Pflegestufe 7 - Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit
€ 2.214,80
Stand: 01.01.2026
FAQ kurz
Wie schnell kann die Betreuung starten?
Typisch innerhalb einer Woche – in dringenden Fällen schneller.
Sind die Preise fix?
Sie basieren auf Bedarf & Profil der Betreuungskraft; wir erstellen vorab ein transparentes Angebot.
Unterstützt ihr bei Förderungen?
Ja, wir helfen beim Ansuchen um Zuschuss beim Sozialministeriumservice & Unterlagen
Warum wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen?
Unsere Agentur sowie die selbständigen Personenbetreuer:innen arbeiten im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer verrechnet oder ausgewiesen wird.
Für Sie hat das einen klaren Vorteil:
Die angegebenen Preise sind Endpreise – es kommen keine zusätzlichen Steuern oder versteckten Kosten hinzu.
Transparenz und Kostensicherheit stehen bei uns an erster Stelle.
Lassen Sie uns Ihre Situation besprechen – die Erstberatung ist kostenlos.

Fionitas-Pflege
Ihre verlässliche Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Betreuung.
Individuell, herzlich, professionell.
Kontakt
Fionitas e.U.
Petrifelderstraße 77b
8041 Graz
Mobil: +43 660 560 3360
E-Mail: office@fionitas-pflege.at
